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DIGITALER TACHOGRAPH
Grundlagen - Auswirkung - Anwendung
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Nachdem der Termin für die Erstausrüstungspflicht von Neufahrzeugen mit digitalem Tachograph bereits auf den 05. August 2005 verschoben wurde, hat die EU-Kommission nunmehr formell eine „unverzichtbare“ zusätzliche Toleranzfrist bis zum 31. Dezember 2005 eingeräumt. Bis dahin haben alle Mitgliedstaaten „wahrscheinlich“ den digitalen Tachographen verbindlich für Neufahrzeuge einzuführen.
Nicht nur Ihre Fahrer müssen in die Funktionen und den Gebrauch des neuen digitalen Tachographen eingewiesen werden, sondern auch Sie bzw. Ihre verantwortlichen Personen müssen vorbereitende Maßnahmen treffen. Ein kleines Beispiel soll dies veranschaulichen: Zur Benutzung des digitalen Tachographen benötigen die Fahrer spezielle Fahrerkarten, die von Ihnen bei den zuständigen Ausgabestellen beantragt werden müssen. Wussten Sie, dass Ihre Fahrer diese nur bekommen, wenn sie im Besitz eines Kartenführerscheines sind? Unser Seminar soll Unternehmer, Führungskräfte bzw. verantwortlichen Personen einen Überblick über die vorbereitenden Maßnahmen, die aktuelle Gesetzgebung sowie die Bedienung und Funktion des digitalen Tachographen vermitteln. Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten erforderlichen Begleitregelungen ist am 27. Juni 2005 in Kraft getreten. Auch hierüber möchten wir Sie informieren.