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Das „Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr“, kurz Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, wurde am 01.10.2006 in Kraft gesetzt.
Dies bedeutet, dass zukünftig jeder Fahrer der gewerblich Güter bzw. Personen befördert, eine Pflichtausbildung und regelmäßig wiederkehrend auch eine Weiterbildung nachweisen muss.
Zu den gesetzlichen Hintergründen, Terminen und den möglichen Formen, die geforderten Qualifikationen zu erlangen, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.