Machen Sie Ihr
Unternehmen fit für die
Zukunft – Jetzt!



Das „Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr“, kurz Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, wurde am 01.10.2006 in Kraft gesetzt.
Dies bedeutet, dass zukünftig jeder Fahrer der gewerblich Güter bzw. Personen befördert, eine Pflichtausbildung und regelmäßig wiederkehrend auch eine Weiterbildung nachweisen muss.

Zu den gesetzlichen Hintergründen, Terminen und den möglichen Formen, die geforderten Qualifikationen zu erlangen, informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.


Seminare
Fahrer-Weiterbildung nach Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz (BKrFQG) im Übe
rblick

Erwerb der Fahrerlaubnis
Lkw/Omnibus –
Beschleunigte
Grundqualifikation

Erwerb der Fahrerlaubnis
Lkw/Omnibus –
Grundqualifikation
Umsteiger


Seit August 2008 ist für Bewerber um eine Fahrerlaubnis für Omnibus neben der üblichen Fahrausbildung in der Fahrschule auch eine Zusatzqualifikation vorgeschrieben. Ab 10.09.2009 ist dies auch für angehende Lkw-Fahrer Pflicht!
Alle Personen, deren Ersterteilungsdatum der Fahrerlaubnis der Klassen C1/C1E bzw. C/CE nach dem 09.09.2009 liegt, müssen neben der Fahrschulausbildung eine Zusatzqualifikation nachweisen. Eine Möglichkeit hierzu ist der Besuch eines Lehrgangs zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation mit anschließender Prüfung vor der IHK.
Das Bildungswerk des Verkehrsgewerbes Baden bietet Ihnen hierzu gemeinsam mit den BVB Kraftfahrschulen und weiteren Kooperationspartnern an 6 Standorten im gesamten badischen Raum die komplette Fahrausbildung für Lkw einschließlich der Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation an. Ein Einstieg ist jederzeit möglich!
Neben den Intensivkursen zum Erwerb der Fahrausbildung, bei denen vormittags der theoretische Unterricht durchgeführt wird und die Nachmittage für Fahrstunden und Lernphasen genutzt werden, kann selbstverständlich auch der regelmäßige Abendunterricht in den Fahrschulen besucht werden. Je nach Beginntermin kann mit der beschleunigten Grundqualifikation oder mit der Fahrausbildung begonnen werden.


Zielgruppe: Fahrpersonal

Dauer: 20 Tage, jeweils Montag - Freitag (= 140 Zeitstunden inkl. Praxiseinheiten)

Gebühr: EUR 2.690,- zzgl. MwSt., Lehrmaterial und Prüfgebühren der IHK




Zielgruppe: Fahrpersonal

Dauer: 5 Tage, jeweils Montag - Freitag (= 35 Zeitstunden inkl. 2,5 Praxiseinheiten)

Gebühr: EUR 690,- zzgl. MwSt., Lehrmaterial und Prüfgebühren der IHK

Stand: Donnerstag, 26. Januar 2012 9:23 Uhr