MEISTER FORTBILDUNGEN

Ausbildung zum/zur geprüften Logistikmeister/in
(ehem. "Geprüfte/r Meister/in für Lagerwirtschaft")


Das Lager ist heute ein wichtiger Teil eines jeden Unternehmens. Kostendruck veranlasst Unternehmen aller Branchen diesen Bereich zu optimieren, ob durch Just-in-Time-Verkehre oder klassischer Vorratshaltung, die Möglichkeiten sind vielfältig. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es gut ausgebildeter Fachkräfte. Der/die geprüfte Logistikmeister/in kommt diesen Anforderungen nach und es erwartet ihn/sie ein interessantes Aufgabengebiet.

AUSBILDUNG:
Lehrgangsinhalte:
1. Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
• Ausbildungsvoraussetzung prüfen und Ausbildung planen
• Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von
Auszubildenden mitwirken
• Ausbildung durchführen
• Ausbildung abschließen
2. Grundlegende Qualifikationen
• Rechtsbewusstes Handeln
• Betriebswirtschaftliches Handeln
• Anwenden von Methoden der Information,
Kommunikation und Planung
• Zusammenarbeit im Betrieb
• Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und
technischer Gesetzmäßigkeiten
3. Handlungsspezifische Qualifikationen
• Logistikkonzepte
• Leistungserstellung
• Prozesssteuerung und –optimierung
• Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling
• Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
• Qualitätsmanagement
• Personalführung
• Personalentwicklung
Prüfung:
Der Lehrgang ist untergliedert in 3 Teile, die jeweils mit einer Teilprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer enden.
Voraussetzungen:
1. Zur Prüfung im Prüfungsteil “Grundlegende Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
• eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
• eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
2. Zur Prüfung im Prüfungsteil „ Handlungsspezifische Qualifikation“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
• das Ablegen des Prüfungsteils „ Grundlegende Qualifikation“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
• im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 insgesamt mindestens zwei Jahre Berufspraxis.
3. Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach § 1 Absatz 3 aufweisen.
4. Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung zugelassen. Wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechfertigen.

FÖRDERUNG: Es besteht die Möglichkeit für diesen Lehrgang das sog. „Meister-Bafög“ in Anspruch zu nehmen, näheres ist bei den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung zu erfragen. Die Förderung beträgt bis zu 30 % der Lehrgangskosten.

Info / Anfragen: Weitere Infos (als PDF)
Herr Merkle
Telefon: 0761 / 7086444
E-Mail: info@bvbgmbh.de


MEISTER FORTBILDUNGEN
im Überblick

Geprüfte/r Logistikmeister/in

Kraftverkehrsmeister


KRAFTVERKEHRSMEISTER

Die effiziente Führung eines Fuhrparks und der erhöhte Wettbewerbsdruck in den letzten Jahren stellen für die Unternehmen eine besondere Herausforderung dar. Die Qualifizierung des Personals an den Schnittstellen der Verantwortungsebenen wird damit immer wichtiger. Deshalb bieten wir Ihnen für das gewerblich-technische Personal den Lehrgang Kraft-verkehrsmeister(in) an, der mit einer IHK-Abschlussprüfung endet.


Inhalte:
Fachübergreifender Teil:
1. Grundlagen für kostenbewusstes Handeln
2. Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln
3. Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb
Fachspezifischer Teil:
1. Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen
2. Rechtsvorschriften im Kraftverkehr
3. Verkehrsbetriebstechnik
4. Verkehrssicherheit
Arbeits- und berufspädagogischer Teil

PRüFUNG:
Der Lehrgang ist untergliedert in 3 Teile, die jeweils mit einer Teilprüfung vor der zuständigen Industrie- und Handelskammer enden.

Art: Berufsbegleitend mit Blockunterricht (nach Absprache)

Voraussetzungen: Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Berufskraftfahrer und danach eine mind. zweijährige einschlägige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mind. dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis.
Die Voraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der Prüfung
erfüllt sein!

Förderung: Eine Förderung nach SGB ist nur in besonderen Fällen z.B. Rehabilitanten, möglich. Eine weitere Förderung ist auf Darlehensbasis mit einem Zuschuss von bis zu 30 % im Rahmen des Förderprogrammes für Meister- und Technikerprüfungen möglich.

Info / Anfragen: Weitere Infos (als PDF)
Herr Merkle
Tel: 0761/7086444
E-Mail: info@bvbgmbh.de



Stand: Mittwoch, 23. November 2011 13:45 Uhr