Berufskraftfahrer - BEGINN APRIL 2012 / OKTOBER 2012
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Der „Facharbeiterbrief“ für unsere Fahrer
Unfälle entstehen kaum aus böser Absicht. Manchmal sind Leichtsinn und Gleichgültigkeit die Ursache, in den meisten Fällen ist es jedoch Unkenntnis, die zu verhängnisvollen Fehlern führt. Es ist dem Fahrer nicht immer bekannt, wie er/sie sich richtig verhält und welche Folgen falsches Verhalten hat. Auch das Verhalten gegenüber Kunden ist ein wichtiges Marketing-Instrument für Transportunternehmer. Der Fahrer als Imageträger des Verkehrsgewerbes ist das Augenmerk des Kunden und ein wichtiger Informationsträger für unsere anderen Mitarbeiter. Seit 1974 ist die Berufskraftfahrer-Ausbildung in Kraft. Hauptberufliches Führen von Nutzfahrzeugen wurde damit zum Ausbildungsberuf. Von einem anerkannten Beruf kann jedoch erst gesprochen werden, wenn er auch den beruf-lichen Aufstieg ermöglicht. Dies ist seit 1983 durch die Fortbildung zum Kraftverkehrsmeister möglich.
Für unsere Fahrzeugführer ist dies die notwendige soziale Grundlage eines erlernten Ausbildungsberufes und die Möglichkeit zur Weiterbildung zum Kraftverkehrsmeister.
Gut ausgebildete Fahrer prägen auch das Erscheinungsbild eines jeden Unternehmens. Während 25 Samstagen werden die Fahrer im Rahmen der praktischen und theoretischen Maßnahmen für ihren Beruf sorgfältig ausgebildet. Referenten des Bildungswerkes sind u.a. Betriebswirte, Kraftverkehrsmeister, Sicherheitsingenieure sowie Rechtsanwälte, die den Fahrer auf alle Belange rund um den LKW sowie das Verhalten bei Unterwegskontrollen und beim Kunden schulen und trainieren.
Weiterhin werden die Teilnehmer sorgfältig auf die anstehende Prüfung zum Berufskraftfahrer vorbereitet. Gelernt ist gelernt: Wer die mündliche, schriftliche und praktische Prüfung vor einem Ausschuss der Industrie- und Handelskammer bestanden hat, ist
Berufskraftfahrer.
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| INHALTE: |
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Entsprechen der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung, z.B.:
• Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge
• Vorbereiten und Durchführen der Beförderung
• Verkehrssicherheit
• Rechtsvorschriften im Straßenverkehr
• Betriebliche Planung und Logistik
• Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung |
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| Förderung: |
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Eine Förderung durch das Arbeitsamt ist unter bestimmten Voraussetzungen vollständig möglich.
Haben Sie Interesse? Nähere Informationen und Anträge auf Förderung bei Herr Eckert unter Tel. 0761 / 7086444. |
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