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Fortbildungslehrgang nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz
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In den anhängenden Verordnungen zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wird die regelmäßige Fortbildung der zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Person gefordert. Die Fachkunde muss bei Entsorgungsfachbetrieben alle 2 Jahre, bei Unternehmen mit Transportgenehmigung alle drei Jahre durch eine anerkannte Fortbildungsschulung aufgefrischt werden. Das Bildungswerk des Verkehrsgewerbes Baden GmbH bietet diese Schulung gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung und Transportgenehmigung an.
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1,5 Tage |
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EUR 375,- zzgl. Lehrgangsunterlagen |
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