Entsorgung und Abfall
Fachkunde-Lehrgänge nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Grundlehrgang - Fachkunde-Lehrgang Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz


Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz fordert für verschie-dene Abfalltransporte eine Genehmigung. Um diese zu erlangen, müssen Sie verschiedene Anforderungen erfüllen. In den §§ 49 (Transportgenehmigung) und 52 (Entsorgergemeinschaft, Entsorgungsfachbetrieb) des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes werden die Anforderungen an die Einsammler und Beförderer und die von ihnen „beauftragten Dritten“ definiert. So ist in § 3 der Transportgenehmigungsverordnung (TGV) die „Fachkunde der für die Leitung des Betriebes verantwortlichen Personen“ ein wesentlicher Bestandteil zum Erhalt einer Transportgenehmigung. Weiterhin benötigen alle Unternehmen, die Entsorgungsfachbetrieb werden wollen, diese Ausbildung als eine der Voraussetzungen. Das Bildungswerk des Verkehrsgewerbes Baden GmbH bietet Ihnen diese Schulung nach den gesetzlichen Vorgaben an.

Dauer: 4 Tage

Gebühr: EUR 645,- zzgl. Lehrgangsunterlagen



Fortbildungslehrgang nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz


In den anhängenden Verordnungen zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz wird die regelmäßige Fortbildung der zur Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Person gefordert. Die Fachkunde muss bei Entsorgungsfachbetrieben alle 2 Jahre, bei Unternehmen mit Transportgenehmigung alle drei Jahre durch eine anerkannte Fortbildungsschulung aufgefrischt werden. Das Bildungswerk des Verkehrsgewerbes Baden GmbH bietet diese Schulung gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung und Transportgenehmigung an.
Dauer: 1,5 Tage

Gebühr: EUR 375,- zzgl. Lehrgangsunterlagen

Stand: Dienstag, 27. Dezember 2011 14:56 Uhr